Mogelpackung B196  =  "Behindertenklasse" (wie auch schon B96)

Organspende leicht gemacht, das GesetzgeberInnen hilft!
Sparen an der falschen Stelle für Anfänger!

So müßten die Schlagzeilen lauten, wenn es heute wahrheitsgemäße Medienberichterstattung............

solche Anfrage schlagen bei allen Fahrschulen zur Zeit per mail, am Telefon und in den Büros auf: 
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für die Erweiterung meines Führerscheins Klasse B um die Schlüsselzahl 196. Die Voraussetzungen erfülle ich (ich bin mindestens 25 Jahre, ich besitze den Führerscheinklasse B seit ca. 27 Jahren), ich möchte also nun die erforderlichen 4 Theorie- und 5 Praxisstunden à 90 Minuten absolvieren, die für die Erweiterung erforderlich sind. Ich wohne in B.N., arbeite allerdings in F., so dass für mich nur Stunden in den Randzeiten bzw. am Wochenende möglich sind. Ausnahmen sind ggf möglich. Würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, was Sie für dieser Erweiterung berechnen, inklusive aller Nebenkosten. Ich freue mich auf Ihre Antwort."

Dem Bürger wird suggeriert, dass er mit 9x 90 min an 2 Tagen die Befähigung zum "sicheren und gewandten führen von Kraftfahrzeugen Klasse A1" erlangen kann.  Man kann leider in diesem LandInnen ohne Schulabschluss und abgebrochenem Studium in der Regierung sein Unwesen treiben, ABBA     Das geht NICHT!
Genauso oft  wie Abiturienten das Abi mit 1.0 in der 8. Klasse beenden, KANN es durchaus passieren, das mal Einer aufgrund seiner extrem hohen Auffassungsgabe und Erfahrung ( damit ist NICHT Moto GP in der Glotze oder PS4 datteln gemeint !!! ) durch kommt. Alles Andere ist Illusion bzw. Betrug!

Der gesunde Menschenverstand fragt sich:" Warum Politiker, (die eigentlich das Wohl und die Gesundheit aller Bürger fördern und sichern sollen) solche Fehlentscheidungen treffen?" Durch Reduzierung von Bildung und Können wurde in den letzen 1000 Jahren nicht wirklich etwas besser.  Wir hatten in D. vor allem wegen der guten Ausbildung in Weltvergleich so geringe Unfallzahlen! Wenn allerdings indisches Verbrennen von zwei Unfallopfern von 5 Mitfahrern auf einem Roller nach dem Unfall als Vorbild gelten soll,….dann hätte Herr (BE)Scheuer"(T) alles richtig gemacht. Oder sollen andere Ziele verfolgt werden, wie z.B.: der Weltüberbevölkerung entgegen zu wirken oder die Wirtschaftsförderung (Schrottrollerimporteure, UKB; REHA, Rollstuhl-, und Sarghersteller,…) zu unterstützen?

Was die Medien nicht in fetten Lettern drucken: Da NUR lokale Schlüsselzahl, ist es NICHT möglich nach zwei Jahren den Aufstieg von A1=>A2  zu erlangen und B196 gilt NUR in Deutschland!,

Verantwortungsvolle Fahrlehrer die nach Gesetzt und Verordnung ausbilden und die Sicherherit und Spaß durch Können produzieren, wie gefordert, könnten nicht ruhig schlafen, wenn sie "Schläfer" mit gefährlichem "Zweiundreizigstelwissen" nach 5 Übungsstunden auf die Autobahn lassen. Man spart NUR (im Vergleich zur normalen A1 Ausbildung) die Nachtfahrt, theoretische und praktische Prüfung. Die Anforderungen und Pflicht des Fahrlehrers sind die Selben, wie bei der richtigen A1 Ausbildung und man hätte dann die Möglichkeit nach 2 Jahren einen vereinfachten Aufstieg A2 zu erlangen.
Das Geld was man jetzt eventuell spart, wiegt nie das Risiko auf, dass bei B196 vom Herrn (BE)Scheuer(T) "geschenkt" bekommt. Für sich selbst und alle Anderen die auf den Straßen unterwegs sind.
Wer schlau ist und seine allgemeine Verantwortung wahr nimmt, macht  A2 und wer möchte nach zwei Jahren Erfahrung den Aufstieg auf A, ist dann gut ausgebildet, kann somit was und hat dann Spaß und Sicherheit beim Fahren!

B 196 Bedingungen:
max. 125 ccm, Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen), Hubraum bis 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, max. Leistungsleergewicht 0,1 kW/kg 
mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung FE Klasse B
Mindestalter 25 Jahre

 Der Motorradfahrlehrer hat die Verantwortung und kann im E-Fall in Haftung genommen werden, deshalb bieten das viele Kollegen gar nicht an!

B196 Fahrerschulung    § 6b - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlage 7b - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)  B196 Fahrerschulung

Anlage 3 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung  Grundfahraufgaben Platzausbildung

Anlage 4 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung  Sonderfahrten

Anlage 7 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)  Anlage 7 Nummer 2.2.3 der FeV

(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3)   Anlage Nummer 7 2.2.18
......muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

  

BundesanstaltInnen für Straßenwesen evaluiert. Da sind wir mal gespannt, wenn die wieder so "proffessionell" arbeiten wie bei FSF...dann ahne ich schon wie das ausgeht ;-(

 

Kreisverkehre sollen doch angeblich immer Vorfahrt haben.
„Richtige“ Kreisverkehre haben Vorfahrt. Drei grundverschiedene Arten von Kreisverkehren gilt es nämlich zu unterscheiden:

  1. Die »richtigen« Kreisverkehre mit dem Kreisverkehrszeichen. Hier haben Fahrzeuge im Kreis tatsächlich immer die Vorfahrt, seit Februar 2001 steht es so in der Straßenverkehrs-Ordnung.
  2. "Halbherzige" Kreisverkehre nur mit dem Vorfahrt-gewähren-Schild: Sie sollen eigentlich nach und nach mit dem Kreisverkehrsschild nachgerüstet werden, aber die Vorfahrtregel ist auch hier recht einfach abzulesen: Wer hinein will, muss warten. Im Kreis selbst steht dann das Schild Einzelvorfahrt.
    HORNBACH Märkische Spitze: !!! Im Kreis sind dort zwei Fahrstreifen !!!
  3. »Mini«-Kreisverkehre, an denen überhaupt keine Schilder stehen. Sie wirken beinahe wie Kreisverkehre, sind aber »ganz normale kleine Kreuzungen«. Man findet sie hauptsächlich in sehr verkehrsarmen Straßen in Wohngebieten. Merke: Ohne Schild gilt rechts vor links.

Hoffentlich wird Variante Nr. 2 bald komplett verschwunden sein, dann ist die Welt wieder ein bisschen einfacher.

Neu geregelt ab 01.02.2001:

kreisverkehr1Das Kreisverkehrs-Schild wird wieder eingeführt und bedeutet: Kein Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr, wenn es unter dem "Vorfahrt gewähren" Schild hängt, Vorfahrt und Haltverbot im Kreis. Die Mittelinsel oder innere Begrenzung darf nicht überfahren werden. (Ausnahme bei Fahrzeugen deren Abmessungen ein Befahren des Kreises sonst unmöglich machen)

Das Telefonieren mit dem Handy oder Autotelefon ist während der Fahrt nur noch erlaubt, wenn dabei kein Hörer festgehalten werden muss (also nur noch mit einer Freisprecheinrichtung).

Reißverschlussverfahren: Es besagt jetzt deutlicher, dass sich Fahrzeuge von einem blockierten oder endenden Fahrstreifen erst unmittelbar vor der Verengung auf den durchgehenden Fahrstreifen einordnen sollen und die anderen Fahrzeugführer dies im Wechsel ermöglichen müssen.

Ladung: Bei Fahrzeugen darf die Ladung jetzt in einer Höhe von mehr als 2,5 m nach vorn überstehen. Sie darf maximal 50 cm über das Fahrzeug bei Zügen maximal 50 cm über das ziehende Fahrzeug herausragen.

...Fahrlehrer brauchen künftig selber nur noch die FE-Klasse in der sie ausbilden! Hauptschule reicht, Berichtsheft in der Ausbildung wird weg gelassen und durch die Reduzierung der Eingangsvorrausetzungen wird die Qualität der Ausbildung erhöht! "Alles andere kann man sich ja anlesen..."  Alles klar!!! Ich denke, dass schafft man nicht mal in einer Walddoofschule so glaubhaft vorzutanzen dass eine das glaubt!-  Ab Morge bin ich Konditoreiprofi und mach ich ne Bäckerei auf, bis dahin lese ich zwei schlaue Bücher. Ich hab mal gesehen wie meine Oma eine Torte gebacken hat, kann ich auch! Hier waren wieder mal HeldInnen am Werk, die von der realen Welt hier draußen auf den Straßen scheinbar soviel erfassen, wie der kleine Ausländer im Bunker unter der Reichskanzlei im März´45. Wenn die Verantwortung für die Bürger des Landes und die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen würden, müßten ganz andere Entscheidungen getroffen werden! Stichwort: Ausbildungsplätze,  aber leider leben wir in dem Bundeshauptdorf, dass nicht mal einen Flughafen....

 

Blinde fahren Auto GroßDölln 004

In diesem Jahr planen der Fahrlehrerverband Berlin e. V. und der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) eine Veranstaltung, die bereits Tradition hat und in dieser Form in Deutschland einmalig ist: Blinde und sehbehinderte Menschen  können selbst einmal hinter dem Steuer eines Autos sitzen und ordentlich Gas geben. Wir freuen uns sehr, das uns das Driving Center Groß Dölln erneut  seine Anlage zur Verfügung stellt, denn der ehemalige Militärflugplatz erlaubt schnelles Fahren sowie Lenk- und Bremsmanöver ohne Risiko.
 
Termin: Sonntag, 29. Oktober 2017, 10:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Driving Center in Groß Dölln, Zum Flugplatz, 17268 Templin, OT Groß Dölln
 
Ihren Erfolg verdankt die Veranstaltung, die bereits seit über 20 Jahren stattfindet, dem Engagement von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, die durch ihren ehrenamtlichen Einsatz in ihren Fahrschulautos diesen Tag ermöglichen. Viele von ihnen sind bereits von Anfang an dabei. Auch ihnen ist der Tag wichtig, denn im Gespräch mit den sehbeeinträchtigten Autofans erfahren sie von den Problemen, die blinde und sehbehinderte Menschen im Straßenverkehr haben, und können ihr Wissen anschließend an ihre Fahrschüler weitergeben. Wir die Fahrlehrer der Preuß en FAHRSCHULE werden auch dieses Mal wieder dabei sein und freuen uns auf die Möglichkeit netten Menschen ein ganz besonderen Traum zu erfüllen.

 weitere Infos, Anmeldung: http://www.absv.de/

 

 

 

 

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