Fahrerlaubnisklassen gültig ab 19.01.2013
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick (hier die alten Klassen)
- alle Führerscheine (auch rosa, grau und DDR ) sollen bis 2033 umgetauscht werden
- neue Führerscheine müssen nach 15 Jahren umgetauscht werden
- Die Klasse AM ersetzt M, S
- Trikes gelten künftig als Krafträder, somit ist die Klasse A notwendig
- Aufstiegsregelung in die Klasse A: von A1-->A2-->A praktische Prüfung nach je 2 Jahren
- kein automatischer "offener" A Führerschein mehr
- Klasse A2 ersetzt A18, bis 35 kw, Leistungsgewicht 0,2 kw/kg
- Klasse A1 Einführung Leistungsgewicht 0,1 kw/kg, Geschwindigkeitsbeschränkung entfällt
- Einführung Caravan Führerschein B96
- Klasse BE Beschränkung auf max 7to zGM
- Klasse B: Wegfall der Leermasseregelung
Grundsätzlich gilt wie immer die sogenannte Besitzstandsregelung, d.h. bereits erworbene Privilegien, bspw. Klasse A18 stufenweiser Zugang, Anhängerregelung Klasse 3, bleiben uneingeschränkt erhalten. Sie werden lediglich beim Führerschein-Pflichtumtausch umgeschlüsselt.
Der Führerscheintausch beinhaltet keine erneute Prüfung!!!
Klasse A
Klasse A (ehemals: A offen, A25, A direkt)
Mindesalter: 24 Jahre
Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)
Dauer der praktischen Prüfung: 70 min
Bei Vorbesitz der Klasse A2 ist nach zwei Jahren eine vereinfachte Aufstiegsprüfung möglich. Dauer der praktischen Prüfung: 60 min
Klasse A2
Klasse A2 (ehemals A18, A beschränkt)
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Kraftrad muss mindestens 175 kg wiegen. Ist die Maschine leichter als 175kg muss die Leistung entsprechend gedrosselt werden. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (18, beschränkt).
Dauer der praktischen Prüfung: 70 min.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 ist nach zwei Jahren eine vereinfachte Aufstiegsprüfung auf A2 möglich. Dauer der praktischen Prüfung: 60 min.
Klasse A1
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt. Beachte bei einer Leistung von 11Kw muss das Bike mindestens 110kg Leergewicht haben. Ist es leichter, muss die Maschine gedrosselt werden.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung entfällt endlich!
Zusätzlich sind dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) bis 15 kW erlaubt.
Dauer der praktischen Prüfungsfahrt: 70 min.
Klasse AM
Klasse AM bieten wir nicht an
Mindestalter: 16 Jahre
Alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Dauer der praktischen Prüfung: 55min.
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Bei Anhängern schwerer als 750kg darf das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigen.
Da häufig Unklarheit über die Mitnahme von Anhängern in dieser Klasse besteht, hier eine kleine Zusammenfassung:
- zunächst die Anhängelast des Zugfahrzeugs ermitteln!
- beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers weniger oder genau 750kg so darf hinter einem Zugfahrzeug bis 3,5t dieser gezogen werden( 3,5t+0,75t= 4,25t).
- Ist der Anhänger schwerer als 750kg so gilt: die zulässigige Gesamtmasse dieser Kombination darf 3,5t nicht überschreiten
Beispiel 1:
Die Präsidentenlimo hat eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg. Ein Anhänger mit genau 750 kg (wichtig: gemeint ist die zulässige Gesamtmasse!!!) darf angehängt werden. Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 751kg (und mehr) darf er nicht an diesen Pkw angehängt werden.
Beispiel 2:
Karl will hinter seinem Mercedes Protz (zGM: 2200kg) einen 1300kg Anhänger anhängen. Diese Zugkombination wiegt 3500kg. Pkw + Anhänger ergibt genau 3500kg, damit hat er die Grenze der Klasse B erreicht.
Wer hier nicht genau durchblickt fährt schnell mal ohne Fahrerlaubnis. ca. 2500 € Straf-,RA- & Gerichtskosten kommen da schnell zusammen!
BE Ausbildung ist bei uns deutlich günstiger ;-)
Dauer der praktischen Prüfung: 55min.
BF 17
Das begleitete Fahren in der Klasse B, im Volksmund auch Führerschein mit 17 genannt.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
Vorraussetzungen:
Die Begleitperson:
- muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss den Führerschein seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen und
- darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
- Außerdem muss der Beifahrer, ebenso wie der 17-jährige Fahrzeugführer die 0,0-Promille-Grenze einhalten.
Gültigkeit:
- nur in Deutschland gültig
- nach dem 18. Geburtstag darf ohne Begleiter gefahren werden (mit der Prüfbescheinigung max. 3 Monate)
- der Führerschein sollte dann mit der Post kommen
Klasse B 96
Caravan-Führerschein
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Nach Angaben der Fahrzeughersteller soll es mit dieser Klasse möglich sein, 80% der auf dem Markt befindlichen Wohnanhängerkombinationen zu bewegen.
Diese Fahrerlaubnis kann durch eine Schulung erworben werden. Nach erfolgreicher Schulung wird die Klasse B um die Schlüsselzahl 96 erweitert.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Die zulässige Gesamtmasse des Zuges ist beschränkt auf maximal 7 to.
Wenn die Klasse B Fahrerlaubnis schon vorhanden ist entfällt die Theorie Ausbildung. Die praktische Ausbildung beinhaltet das Trennen und Verbinden des Zuges , die Grundfahraufgabe den Zug rückwärts nach links um die Kurve schieben (Wer rangieren kann ist klar im Vorteil) und die besonderen Ausbildungsfahrten (3x45' Überland, je 1x 45' Autobahn und Nachtfahrt).
Wenn die "Papierlage" stimmt ist noch die obligatorische Prüfungsfahrt fällig. Dauer: ca. 55 min.