Fahrerlaubnisklassen bis 18.01.2013
Die folgenden FE-Klassen verlieren Ihre Gültigkeit mit Ablauf des 18.01.2013. Für Bewerber, die bis zu diesem Datum die praktische Prüfung erfolgreich ablegen, gilt weiterhin Besitzstand, d.h., erworbene Privilegien (bspw. Klasse A Stufenführerschein) gehen nicht verloren.
Allerdings müssen bis zu diesem Datum ausgestellte Führerscheine spätestens am 31.12.2033 umgetauscht werden. Eine erneute Prüfung ist nicht vorgesehen.
Klasse A, A1, M
A 18
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
A 25 (auch A offen, A direkt)
Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne Beschränkung erwerben.
Dauer der praktischen Prüfung: 60min
A1
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ jedoch nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:
a) 80 km/h (bbH) für 16 - 17jährige, und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
Dauer der praktischen Prüfungsfahrt: 45min
M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Mindesalter: 16 Jahre
Dauer der Prüfungsfahrt: 30 min
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Da häufig Unklarheit über die Mitnahme von Anhängern in dieser Klasse besteht, hier eine kleine Zusammenfassung: beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers weniger oder genau 750kg so darf hinter einem Zugfahrzeug bis 3,5t dieser gezogen werden( 3,5t+0,75t= 4,25t).
Ist der Anhänger schwerer als 750kg so gilt:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten (merke Verhältnis 1 zu 1) und
- die zulässigige Gesamtmasse dieser Kombination darf 3,5t nicht überschreiten
Nicht außer acht zu lassen ist natürlich noch die Anhängelast des Zugfahrzeugs!
Wer hier nicht genau durchblickt fährt schnell mal ohne Fahrerlaubnis.
ca. 2500 € Straf-,RA- & Gerichtskosten kommen da schnell zusammen!
BE Ausbildung ist bei uns deutlich güntiger ;-)
Dauer der praktischen Prüfung: 45min.
BF 17
Das begleitete Fahren in der Klasse B, im Volksmund auch Führerschein mit 17 genannt.
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
Vorraussetzungen:
Die Begleitperson:
- muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss den Führerschein seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen und
- darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
- Außerdem muss der Beifahrer, ebenso wie der 17-jährige Fahrzeugführer die 0,0-Promille-Grenze einhalten.
Gültigkeit:
- nur in Deutschland gültig
- nach dem 18. Geburtstag darf ohne Begleiter gefahren werden (mit der Prüfbescheinigung max. 3 Monate)
- der Führerschein sollte dann mit der Post kommen
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Wenn die Klasse B Fahrerlaubnis schon vorhanden ist entfällt die Theorie Ausbildung. Die praktische Ausbildung beinhaltet das Trennen und Verbinden des Zuges , die Grundfahraufgabe den Zug rückwärts nach links um die Kurve schieben (Wer rangieren kann ist klar im Vorteil) und die besonderen Ausbildungsfahrten (3x45' Überland, je 1x 45' Autobahn und Nachtfahrt).
Wenn die "Papierlage" stimmt ist noch die obligatorische Prüfungsfahrt fällig. Dauer: ca. 45 min.