Die aktuell (seit 3 Jahren) andauernede und sich verschärfende katastrophale Situation bei praktischen Prüfungen TüV & DEKRA.
Wir bekommen von Eltern und Schülern täglich den Frust übbereicht...
ABER wir sind nicht die, die verhindern unsere Fahrschüler zur Prüfung bringen zu können, sondern die Prüforganisationen TüV & DEKRA!
Die Digitalisierung der Prüfungen war wohl wichtiger als den Prüflingsstau abzubauen  = Zeitverlängerung Verschärfung der Situation.
Wir schreiben Bettelmails an die Prüforgasnisationen, um in 8-12 Wochen Prüfungen zu erbitten! Wenn wir 5B+2A benötigten und anfragen bekommen wir vlt. nur 2B. Freitag Mittag wird dann im Portal freigeschaltet und wenn bis Mo 17.00 kein Name drin steht, ist der Termin einfach wieder weg. Wir bekommen "Kontingente" also "wilkürliche" Zuteilung (klar - Theorie muss bestanden sein, bezahlt auch...) wie viel wir zur Prüfung vorstellen dürfen!!! Mangelwirtschaft jenseits der DDR Verhältnisse. Inzwischen wird mit "Kontingenten" und "Vorzugsfahrschulen" der Markt in beträchticher Weise manipuliert. Es fehlen neue Prüfer, es sind 30 % der Prüfer krank oder völlig überraschend in Rente...Prüfer, die berechtigt wären... arbeiten lieber in den Prüfhallen...eine FE Prüfung oder 5 Autos in der selben Zeit...  --  Profit statt Verkehrssicherheit ? Bei einem Kriesengespäch sagte der Berliner Chef des TüV:"...  die Statistiken zeigen, daß alle weit über Ihre Kapazitäten "ackern" ..." Auf die Qualität angesprochen...:  "...dass Fahrschulen SF nicht durchgeführen und unfertige Schüler 5 mal durchfallen  und somit die 5fache Kapazitäten klauen...."...da kann er gar nichts machen. -   da wäre das LABO zuständig"   
parasitärer, faulender, bösartiger und gefährlicher KapitalismusInnen ;-(

Seit Januar soll JEDER Schüler sich seinen Termin zur praktischen Prüfung bei der Prüforganisation selber einfordern. (mit erreichter Prüfungsreife und SF-Bescheinigung von uns )

Etwas Bewegung kommt nun endlich auch aufgrund der Bemühungen des Berliner Fahrlehrerverbandes ... die Verkehrssenatorin hat das Problem verstanden, es wird geprüft..., bis Ende des Jahren sollen zusätzliche ca. 4000 Prüfungen stattfinden(von aufgestauten über 20000!!!)... so die Infos in den Nachrichten...Na mal sehen...;-(

 

 

Für alle die diverse Update seit 1989 verpasst haben:

gruenerpfeil

Hier in der südländischen Übersetzung ;-)

Zum 18. Geburtstag bekommst Du den Führerschein per Post, falls nicht, darfst Du mit der BF 17 Fahrberechtigung ab dem 18. Geburtstag auch ohne Begleiter fahren, bis zu 3 Monaten danach ist die Fahrberechtigung gültig. Sollte bis dahin die Behörde es nicht geschafft haben Dir den FS zuzusenden, helfen die netten Mitarbeiter im Führerscheinbüro (Puttkamer Str. 16-18 10958 Berlin) gerne weiter.

 

Ab 01.01.2021  gilt bundesweit die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung". Die OPFEP beinhaltet einen Fahraufgabenkatalog, der alle Anforderungen detailliert beschreibt und Bewertungskriterien dokumentiert. z.B.: - wie verhält sich der Prüfling im Kreisverkehr, läuft der Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn  korrekt oder erfolgt die Verkehrsbeobachtung beim Abbiegen richtig. Diese fahrrelevanten Aufgaben und Bewertungskriterien sollen eine objektive und transparente Führerscheinprüfung schaffen und somit die Basis für sicheres Autofahren bilden. "Mit dem neuen Verfahren schaffen wir ausführliche Standards – vom elektronischen Prüfprotokoll bis zum Feedbackgespräch. Das sind klare Vorgaben für mehr Verkehrssicherheit", sagt Bundesverkehrsminister Scheuer. Die Prüfungszeit verlängert sich durch Fahraufgaben, Feedbackgespräch und Kompetenzeinschätzung um 10 min. 116,93 € sind für Klasse B fällig, die Differenz (27,49€), falls 2020 schon bezahlt wurde, muss dann noch nachgezahlt werden.

gilt für ALLE unter 21 und in der Probezeit!!!

alkoholverbot_gross

Wer fahren will, trinkt nicht!  Fahranfänger in der Probezeit dürfen keinen Alkohol trinken, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen. Ein sinnvolles,  absolutes Alkoholverbot gilt für alle FahrInnen unter 21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht.

Mit dieser Altersgrenze möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Jugendliche schon mit 16 Jahren den Führerschein erwerben und mit 18, nach dem Ende der zweijährigen Probezeit, aus dem Alkoholverbot herausfallen. Für Fahren unter Alkohol innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren werden dann  bis zu 1.000 Euro Bußgeld zwei Punkte in Flensburg, besonderes Aufbauseminar nach § 2b Abs.2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes, bei einem Diplom-Psychologen, Verlängerung der Probezeitauf 4 Jahre, Fahrverbot ab 0,5 Promille, Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille.

Nach einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums führt gerade bei Fahranfängern bereits eine geringe Blutalkoholkonzentration im Vergleich mit einem nüchternen Fahrer zu einem um 25 Prozent höheren Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Diese Altersgruppe ist auch entsprechend häufig in alkoholbedingte Unfälle verwickelt.

Jeder der sich in der Probezeit befindet, fällt auf jeden Fall unter das Alkoholverbot, das Alter ist egal. Alle unter 21 Jahren , fallen unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon vorbei ist. Auch wer schon ein ASF besucht hat und die Probezeit verlängert, fällt immer unter das Alkoholverbot ( z.B.: im Alter von 29 Jahren Fs erworben, zuschnell=>geblitzt => ASF  = > nüchtern fahren bis 33 ( 4 Jahre Fs).

Zwei Dinge müssen am Ende der Probezeit besonders beachtet werden:

  1. Wer am Ende der Probezeit noch keine 21 Jahre alt ist, für den gilt das Alkoholverbot weiter!
  2. Die Probezeit endet nicht zwei Jahre nach ihrem Beginn, sondern erst einen Tag später!

Quelle/Mehr Infos => http://www.fahrtipps.de