Die folgenden FE-Klassen verlieren Ihre Gültigkeit mit Ablauf des 18.01.2013. Für Bewerber, die bis zu diesem Datum die praktische Prüfung erfolgreich ablegen, gilt weiterhin Besitzstand, d.h., erworbene Privilegien (bspw. Klasse A Stufenführerschein) gehen nicht verloren.

Allerdings müssen bis zu diesem Datum ausgestellte Führerscheine spätestens am 31.12.2033 umgetauscht werden. Eine erneute Prüfung ist nicht vorgesehen.