A 18
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
A 25 (auch A offen, A direkt)
Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne Beschränkung erwerben.
Dauer der praktischen Prüfung: 60min
A1
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ jedoch nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:
a) 80 km/h (bbH) für 16 - 17jährige, und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
Dauer der praktischen Prüfungsfahrt: 45min
M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Mindesalter: 16 Jahre
Dauer der Prüfungsfahrt: 30 min