Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Da häufig Unklarheit über die Mitnahme von Anhängern in dieser Klasse besteht, hier eine kleine Zusammenfassung: beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers weniger oder genau 750kg so darf hinter einem Zugfahrzeug bis 3,5t dieser gezogen werden( 3,5t+0,75t= 4,25t).

Ist der Anhänger schwerer als 750kg so gilt:

  1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten (merke Verhältnis 1 zu 1) und
  2. die zulässigige Gesamtmasse dieser Kombination darf 3,5t nicht überschreiten

Nicht außer acht zu lassen ist natürlich noch die Anhängelast des Zugfahrzeugs!

Wer hier nicht genau durchblickt fährt schnell mal ohne Fahrerlaubnis.
ca. 2500 € Straf-,RA- & Gerichtskosten kommen da schnell zusammen!
BE Ausbildung ist bei uns deutlich güntiger ;-)

Dauer der praktischen Prüfung: 45min.