Das begleitete Fahren in der Klasse B, im Volksmund auch Führerschein mit 17 genannt.

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildungsbeginn:  6 Monate vor dem 17. Geburtstag

Vorraussetzungen:

Die Begleitperson:

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss den Führerschein seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen und
  • darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
  • Außerdem muss der Beifahrer, ebenso wie der 17-jährige Fahrzeugführer die 0,0-Promille-Grenze einhalten.

Gültigkeit:

  • nur in Deutschland gültig
  • nach dem 18. Geburtstag darf ohne Begleiter gefahren werden (mit der Prüfbescheinigung max. 3 Monate)
  • der Führerschein sollte dann mit der Post kommen

 

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