Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Bei Anhängern schwerer als 750kg darf das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigen.

Da häufig Unklarheit über die Mitnahme von Anhängern in dieser Klasse besteht, hier eine kleine Zusammenfassung:

  • zunächst die Anhängelast des Zugfahrzeugs ermitteln!
  • beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers weniger oder genau 750kg so darf hinter einem Zugfahrzeug bis 3,5t dieser gezogen werden( 3,5t+0,75t= 4,25t).
  • Ist der Anhänger schwerer als 750kg so gilt: die zulässigige Gesamtmasse dieser Kombination darf 3,5t nicht überschreiten

Beispiel 1:

Die Präsidentenlimo hat eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg. Ein Anhänger mit genau 750 kg (wichtig: gemeint ist die zulässige Gesamtmasse!!!)  darf angehängt werden. Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 751kg (und mehr) darf er nicht an diesen Pkw angehängt werden.

Beispiel 2:

Karl will hinter seinem Mercedes Protz (zGM: 2200kg) einen 1300kg Anhänger anhängen. Diese Zugkombination wiegt 3500kg. Pkw + Anhänger ergibt genau 3500kg, damit hat er die Grenze der Klasse B erreicht.

Wer hier nicht genau durchblickt fährt schnell mal ohne Fahrerlaubnis. ca. 2500 € Straf-,RA- & Gerichtskosten kommen da schnell zusammen!
BE Ausbildung ist bei uns deutlich günstiger ;-)

Dauer der praktischen Prüfung: 55min.