Die Unterlagen für das LABO im Detail:

Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis der Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmassnahmen

Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um die Klasse A, A1, B, BE, M, L oder T:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Vorlage des vorhandenen Führerscheines
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
  • Kopie des Führerscheines, sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt ist.
  • Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis der ehemaligen DDR, Vorlage der sog. VK-30 (Antragskarte) soweit im Besitz

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

  • Antragsannahme 3 Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Neuerteilung der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T, bzw.

  • Bescheinung über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • für die Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
  • Sehtestbescheinigung für die Neuerteilung der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen anstelle der Sehtestbescheinigung bei der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E bzw.
  • Zeugnis oder Gutachten über die kürperliche und geistige Eignung bei der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E

Fahrerlaubnis aus Staaten des Europäischen Raumes oder Ländern aus dieser Liste

  • Nachweis über den ständigen Aufenthalt über zusammenhängend 6 Monate
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheines
  • Kopie des vorhandenen Führerscheines

Bei der Umschreibung von Führerscheinen aus Staaten, die in Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, beträgt die Antragsfrist 3 Jahre seit Begründung des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland.

Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

  • Die Antragsfrist beträgt 3 Jahre seit Begründung des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Nachweis über Zeitpunkt des ständigen Aufenthalts
  • vorhandener Führerschein
  • 1 Lichtbild(35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung für den Führerschein Klasse A, A1, B, BE, M, L oder T (nicht älter als 2 Jahre)
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen für den Führerschein Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung für Führerscheine der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheines
  • Kopie des vorhandenen Führerscheines
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines

...weitere Informationen zur Führerscheinausbildung erhalten Sie in unseren Büros.

FES  & ASF Aufbauseminare / Nachschulungen

Zu diesen Programmen folgen Sie bitte dem Link auf die speziellen Seiten