Führerscheine müsen am 01.01.2033 der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen. Also noch einige Monde bis dahin. Allerdings: "Der frühe Vogel fängt den Wurm!" Wer fünfvorzwölf den Antrag stellt, muss dann wohl mit entsprechenden Wartezeiten rechnen und mit allen Konsequenzen die das haben kann.
HIER die neuen Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013