Kreisverkehre sollen doch angeblich immer Vorfahrt haben.
„Richtige“ Kreisverkehre haben Vorfahrt. Drei grundverschiedene Arten von Kreisverkehren gilt es nämlich zu unterscheiden:

  1. Die »richtigen« Kreisverkehre mit dem Kreisverkehrszeichen. Hier haben Fahrzeuge im Kreis tatsächlich immer die Vorfahrt, seit Februar 2001 steht es so in der Straßenverkehrs-Ordnung.
  2. "Halbherzige" Kreisverkehre nur mit dem Vorfahrt-gewähren-Schild: Sie sollen eigentlich nach und nach mit dem Kreisverkehrsschild nachgerüstet werden, aber die Vorfahrtregel ist auch hier recht einfach abzulesen: Wer hinein will, muss warten. Im Kreis selbst steht dann das Schild Einzelvorfahrt.
    HORNBACH Märkische Spitze: !!! Im Kreis sind dort zwei Fahrstreifen !!!
  3. »Mini«-Kreisverkehre, an denen überhaupt keine Schilder stehen. Sie wirken beinahe wie Kreisverkehre, sind aber »ganz normale kleine Kreuzungen«. Man findet sie hauptsächlich in sehr verkehrsarmen Straßen in Wohngebieten. Merke: Ohne Schild gilt rechts vor links.

Hoffentlich wird Variante Nr. 2 bald komplett verschwunden sein, dann ist die Welt wieder ein bisschen einfacher.